
Berlin mit Hund: Auslaufgebiete, Grünanlagengesetz, BVG
Berlin weist Hundeauslaufgebiete aus. Im Rest der Grünanlage gilt in der Regel die Leine.
Berlin zeigt das Muster am deutlichsten: allgemeine Leinenpflicht, Freilauf nur auf ausgewiesenen Flächen. Seit dem 1. Januar 2019 gilt die Leine im Stadtgebiet. Grundlage ist das Hundegesetz. In der Grünanlage kommt das Grünanlagengesetz dazu. Im Wald das Landeswaldgesetz. Der Tiergarten ist kein Freilauf, nur weil er groß ist. Das Tempelhofer Feld ist es nicht, nur weil es offen ist. Ohne Leine nur dort, wo Forsten oder Bezirksamt die Fläche kenntlich gemacht haben.
Drei Texte auf demselben Weg
Erste Ebene: das Hundegesetz. Außerhalb des eingefriedeten Grundstücks und in Mehrfamilienhäusern außerhalb der Wohnung sind Hunde an der Leine zu führen. Die Ausnahme steht in Paragraph 28: speziell ausgewiesene und kenntlich gemachte Hundeauslaufgebiete sowie andere von der Behörde ausgewiesene Bereiche öffentlicher Grün- und Erholungsanlagen. Drei Bedingungen: Einwirkungsbereich, Rückruf, keine Gefahr und keine erhebliche Belästigung.
Zweite Ebene: das Grünanlagengesetz. Es gilt für gewidmete öffentliche Grün- und Erholungsanlagen. Friedhöfe, Sportanlagen, Freibäder und Waldflächen im Sinne des Landeswaldgesetzes fallen nicht darunter. Die Mehrzahl der Parkanlagen ist am Eingang mit dem Tulpenschild gekennzeichnet. Das Schild sagt: hier gelten die Parkregeln. Hunde grundsätzlich anleinen. Freilauf nur auf Flächen, die das Bezirksamt extra ausgewiesen hat. Manche Grünanlage hat ein Mitnahmeverbot. Auf öffentlichen Kinderspielplätzen haben Hunde nichts zu suchen.
Dritte Ebene: das Landeswaldgesetz. Im Wald gilt grundsätzlich Leinenpflicht. Unangeleint nur in den ausgewiesenen Hundeauslaufgebieten der Berliner Forsten.
Die Schichten liegen übereinander. Auf der Straße gilt das Hundegesetz. Hinter dem Tulpenschild kommt die Parkleine dazu. Hinter dem Waldeingang das Forstrecht. Die BVG setzt ihre eigenen Beförderungsbedingungen.
Eine Sachkundebescheinigung, der sogenannte Hundeführerschein, befreit von der allgemeinen Leinenpflicht. Sie befreit nicht in Grünanlage, Wald, Sportplatz, Kleingarten, Treppenhaus, Fußgängerzone, Versammlung und öffentlichem Verkehrsmittel. Für Gäste gilt die allgemeine Leinenpflicht, solange kein Berliner Ordnungsamt eine Bescheinigung ausgestellt hat. Das FAQ der Senatsverwaltung verlangt außerdem eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von einer Million Euro je Versicherungsfall.
Zwei Arten von Freilauf
Berlin hat zwei Typen, und sie heißen nicht gleich.
Hundeauslaufgebiete im Wald weist das Landesforstamt aus. Die Berliner Forsten nennen zwölf Gebiete. Die aktuelle Abgrenzung liegt auf ihren Karten, nicht in einer Liste von gestern. An den Zugängen stehen besondere Schilder. Im Grunewald markieren grüne Holzpoller die Grenze. Das ist Wald, kein Stadtzaun. Auch dort hat die Erholung der Menschen Vorrang. Der Hund muss im Einwirkungsbereich bleiben. Gekennzeichnete Naturschutzgebiete und eingezäunte Bereiche sind nicht Teil des Auslaufgebiets. Kinderspielplätze, öffentliche Badestellen und gekennzeichnete Liegewiesen bleiben verboten, auch wenn sie am Rand liegen.
Hundefreilaufflächen in Parks weist das Bezirksamt aus. Die Senatsverwaltung beschreibt sie als eingefriedet und gekennzeichnet. Das Grünflächenamt kann eine Fläche kurzfristig zurücknehmen. Fragen zu einer bestimmten Anlage beantwortet das Amt des Bezirks, nicht eine gesamtstädtische Rangliste.
Die ältere Senats-URL zu Hundeauslaufgebieten unter sen/uvk/natur-und-gruen/stadtgruen führt nicht mehr. Die aktuellen Seiten sind die Forsten für den Wald und die Senatsseite zu besonderen Nutzungen für den Park. Wenn du unsicher bist, frag das Grünflächenamt.
Typische Fehllektüre
Der Tiergarten ist eine große Grünanlage. Er ist kein Hundeauslaufgebiet, nur weil Eichen und Wiese da sind. Ohne das Schild des Bezirksamts gilt die Parkleine. Eine Lichtung neben dem Weg ist keine Erweiterung.
Das Tempelhofer Feld ist dasselbe Muster, nur sichtbarer. Grün Berlin schreibt es in den FAQ: Hunde müssen an der Leine geführt werden. In drei abgezäunten Hundeauslaufgebieten darf die Leine ab. Der Naturerfahrungsraum Tempelschlucht ist Kindern vorbehalten, kein Auslaufgebiet. Die Flächen stehen auf dem Parkplan des Feldes. Die weite Rollbahn ist nicht die Ausnahme.
Ein Zaun im Park kann die Freilauffläche sein. Er kann auch ein Schutzgitter um Spielplatz oder Biotop sein. Ohne Kennzeichnung als Hundefreilauf ist der Zaun kein Freibrief.
Kot musst du in der Grünanlage unverzüglich beseitigen. Die Senatsverwaltung sagt das ausdrücklich auch für die Freilauffläche.
Listenhunde: Berlin nennt derzeit Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Kreuzungen. Für sie gelten besondere Leinen- und Maulkorbregeln. Die Ausnahme im Auslaufgebiet hebt nicht jede Pflicht auf. Lies das FAQ, nicht ein Forenbeitrag.
BVG
Die Mitnahmebestimmungen der BVG sind klarer als manches Parkschild. Kleine, ungefährliche Haustiere in geschlossenen Behältnissen wie Handgepäck können mit. Hunde, die nicht in die Box passen, nur angeleint und mit einem geeigneten Maulkorb. Tiere gehören nicht auf Sitzplätze. Im Einzelfall entscheidet das Personal. Blindenführhunde und Behindertenbegleithunde bleiben von Leine und Maulkorb in diesem Absatz unberührt.
Zum Fahrschein: Die BVG-Seite für Touristen nennt die Kategorie. Mit 24-Stunden-Karte, 7-Tages-Karte, Monatskarte und Deutschlandticket fährt ein Hund kostenlos mit. Beim Einzelfahrschein und bei der 4-Fahrten-Karte braucht der Hund ein ermäßigtes Ticket. Ab dem zweiten Hund ebenfalls ermäßigt. Beträge stehen hier nicht. Die aktuellen Preise liegen bei der BVG.
Das Hundegesetz verlangt in öffentlichen Verkehrsmitteln und auf Bahnhöfen ohnehin die Leine. Die BVG legt den Maulkorb obendrauf. S-Bahn und Regionalverkehr können eigene Sätze haben. Lies den Betreiber, bei dem du einsteigst.
Was du vor Ort prüfst
Drei Stellen, bevor du die Leine abnimmst. Das Schild am Zugang: Tulpe, Forstmarkierung, Poller, Verbotspiktogramm. Die Karte der Behörde, die die Fläche ausgewiesen hat: Berliner Forsten für den Wald, Grünflächenamt für den Park, Grün Berlin für das Tempelhofer Feld. Das Hundegesetz, wenn du aus einem anderen Land kommst: Berlin hat die allgemeine Leine, nicht die bayerische Ausgangslage.
Die Forsten ändern Abgrenzungen. Bezirksämter nehmen Flächen zurück. Deshalb veröffentlicht die Stadt die geltende Karte, nicht eine ewige Top-Liste. Eine Fläche, die in einer App als Hundepark liegt, ist Mapperarbeit. Sie ist nicht das Gesetz.
Nimm eine Tüte mit. Halt den Hund im Einwirkungsbereich, auch wo die Leine ab darf. Andere Erholungssuchende haben Vorrang, auch im Hundeauslaufgebiet. Das schreiben die Forsten selbst.
Prüfe das Schild, an dem du stehst, und die Karte von Forsten, Bezirk oder Grün Berlin. Die Landesseite für Deutschland liegt auf frihund.eu/de.
Quellen
- Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz — FAQ Hundegesetz
- Berliner Forsten — Hundeauslauf im Wald
- Berliner Forsten — Fragen und Antworten, Hunde im Wald
- Senatsverwaltung — Hundeauslauf im Wald und in Grünanlagen
- Senatsverwaltung — Besondere Nutzungen, Hundefreilauf
- Senatsverwaltung — Grünanlagengesetz
- Grün Berlin — FAQ Tempelhofer Feld
- BVG — Mitnahmebestimmungen
- BVG — Fahrscheine, Mitnahme eines Hundes
- Service Berlin — Befreiung von der Leinenpflicht
